Wartung / Unterhalt

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Wartungen / Instandhaltung

Brandschutzanlagen bezwecken den Schutz von Personen, Tieren und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen.

Kontrollen, Wartungen und Instandhaltungen gewähren dieses Schutzziel langfristig.
Um bei allen sicherheitsrelevanten Tür- und Toranlagen eine einwandfreie Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, ist eine periodische Überwachung unerlässlich und gesetzlich vorgeschrieben.

Dank regelmässiger Wartung werden Schwachstellen frühzeitig erkannt und beseitigt; die Lebensdauer der Brandschutzanlage wird entscheidend verlängert.

Qualitäts-Sicherung im Brandschutz zahlt sich aus!

Anhand des Wartungsrapportes mit über 50 Prüfpunkten erreicht Ihr Brandabschluss den Status einer sicheren Anlage
 

...Kontrolle ist besser!

Seit 2005 werden in der Brandschutznorm der VKF (Vereinigung der kantonalen Feuerversicherungen) die Wartung und der Unterhalt explizit gefordert. Die VKF schreibt vor, dass Türöffnungen in Brandabschnitten mit Rauch- und Feuerschutztüren verschlossen sein müssen. In grossen Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen sind tagtäglich unzählige Menschen unterwegs. Den unterschiedlichsten Risiken sind damit im wahrsten Sinne Tür und Tor geöffnet. Eines der bedeutendsten ist die Gefahr, die von Feuer und Rauch ausgeht.

Hier zu den Brandschutznormen 2015 VKF
Art. 17 Qualitätssicherungspflicht
Art. 18 Dokumentationspflicht
Art. 19 Sorgfaltspflicht
Art. 20 Unterhaltspflicht

Obligationenrecht
Art. 58 Haftung des Werkeigentümers
1 Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines andern Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursachen.


Haftung

Nur regelmässiger Unterhalt und Wartung befreien von der Unsicherheit, ob im Notfall alles funktioniert. Das Unterlassen der gesetzlich vorgeschriebenen Wartung kann zu folgenden Konsequenzen führen:
Der Eigentümer haftet in vollem Umfang, wenn durch den mangelhaften Unterhalt des Werkes Personen oder Güter geschädigt werden. Es handelt sich um eine strikte Kausalhaftung. Der Werkeigentümer haftet unabhängig davon, ob ihm Unsorgfalt vorzuwerfen ist oder nicht. Voraussetzung der Haftung ist einzig der Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem mangelhaften Unterhalt des Werkes.

Die Firma QSB Qualitäts-Sicherung im Brandschutz GmbH ist darauf spezialisiert, bestehende Brandschutzanlagen zu kontrollieren und zu warten. Mit einem fachgerechten Unterhalt der Bauteile wird die im Notfall lebensrettenden Funktionen sichergestellt.

 

aus Überzeugung: Qualitäts-Sicherung im Brandschutz

 

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