Normen
Weit über 100 Normen!
Die vielen möglichen Anforderungen, welche an eine Türe gestellt werden, haben zur Folge, dass es rund um die Türe weit über 100 Normen gibt. Einige befassen sich mit den Prüfverfahren, den Klassifizierungen und andere mit den Anforderungen an das Element resp. einzelner Komponenten. Dabei wiird vermehrt auch das Qualitätsmanagement gewichtet. Eine zentrale Rolle in der Schweiz spielen dabei die SIA 118/343 resp. SIA 343. Sie nennt die Pflichten der Vertragspartner und fordert detaillierte Angaben in Ausschreibungen und Werkverträge.
SIA 118/343
1.3 Pflichten der Vertragspartner
1.3.1 zu den Pflichten des Bauherrn gehören:
Bereitstellen des Sicherheitskonzeptes
Abgaben von Detailplänen und der angrenzenden Bauteile sowie Anweisungen bei besonderen Arbeitsausführung
Erstellen der Türliste inkl. Türnummerierung in Türliste und Pläne sowie den Funktionsbeschriebe (Türengineering)
Angaben und Definition der Schnittstellen
SIA 343
2.3 Gebrauchstauglichkeit
2.3.4 Die Gebrauchstaugichkeit gilt als gewährleistet, wenn die Türen und Tore unter der vereinbarten Nutzungszuständen die Anforderungen erfüllen und in seiner Funktionstüchtigkeit nicht beeinträchtigt werden.
2.9 Nutzungssicherheit
2.9.1 Türen und Tore sind so zu projektieren und auszuführen, dass Bedienung, Reinigung; Instandhaltung und Wartung gefahrlos erfolgen können. Die SN EN 14351-1, die SN EN 13241-1 und die EKAS-Richtlinie 1511 "Türen, Tore und Fenster" konkretisieren dieses Schutzziel.