Brandschutzkonezpt

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Seit der Einführung der neuen Brandschutzvorschriften am 1. Januar 2015 wird bei allen Neu- und Umbauten verlangt, dass vor Baufreigabe ein funktionstüchtiges Brandschutzkonzept vorliegt. Je nach Grösse und Art des Gebäudes resp. deren Nutzung kann es sich dabei um einfache, aussagekräftige Brandschutzpläne oder um ein umfangreiches Brandschutzkonzept mit entsprechenden Brandschutzplänen handeln. 

 

Bei einem Brandschutzkonzept müssen nach der Definition der Schutzziele, vorausschauend auf mögliche Brandszenarien, die notwendigen Sicherheitsmassnahmen abgeleitet werden. Ein Brandschutzkonzept besteht aus einer Kombination von Massnahmen aus den Bereichen:

  • baulicher Brandschutz
  • technischer Brandschutz
  • organisatorischer Brandschutz

 

Unsere Dienstleistung

Mit der massgeschneiderten Abstimmung der Bereiche baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz auf das jeweilige Projekt werden die Schutzziele erreicht. Je früher in der Planung der Brandschutz berücksichtigt wird, desto flexibler, optimierter und kostengünstiger kann der Brandschutz gestaltet werden. Wir behalten jederzeit die Notwendigkeit der Massnahmen und die Wirtschaftlichkeit im Blick.

 

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